🌿 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter & Geltungsbereich
Der Heckenspezi Inhaber: Stefan Suhr Sitz: 26603 Aurich Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Firma Der Heckenspezi, insbesondere im Bereich Hecken-, Busch- und Gartenpflege.
Kontakt & Erreichbarkeit
Telefon: 04941 / 9806399 Mobil: 01520 / 4232567 E-Mail: Heckenspezi@gmx.de Web: www.heckenspezi.com Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Arbeitszeiten vor Ort
Einsatzzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr. Diese festen Zeiten gewährleisten, dass der anfallende Grünschnitt rechtzeitig vor Schließung der regionalen Deponien entsorgt werden kann.
Preise und Vergütung
Stundensatz: Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt nach tatsächlich geleistetem Aufwand zum Satz von 45,00 € pro Arbeitsstunde. Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt je angefangene 30 Minuten.
Nebenkosten: * Für jede Anfahrt zum Einsatzort wird eine Pauschale in Höhe von 25,00 € berechnet.
Die fachgerechte Entsorgung von Grünschnitt wird mit 35,00 € pro m³ in Rechnung gestellt.
Maschinen- & Geräte werden pschl. mit 15,00 € pro Einsatzt berechnet.
Spezialgeräte: Die Kosten für die Anmietung von notwendigen Spezialgeräten (z. B. Bagger, Stubbenfräsen) werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
Zahlungsweise: Die Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten vor Ort fällig. Die Zahlung kann in Bar, per Karte oder per Sofortüberweisung erfolgen.
Ausführung & Wettervorbehalt
Vereinbarte Termine sind Richtwerte.
Bei ungeeigneter Witterung (Starkregen, Frost, extreme Hitze) behalten wir uns vor, Termine zum Schutz der Pflanzen und zur Arbeitssicherheit kurzfristig zu verschieben.
Wir beachten die gesetzlichen Schnittverbote gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) zum Vogelschutz.
Ausführungszeitraum:
Der Auftragnehmer ist bemüht, die Arbeiten am vereinbarten Tag abzuschließen. Sollte die vereinbarte Arbeitszeit (09:00 – 14:00 Uhr) aufgrund des Arbeitsumfangs, technischer Hindernisse oder der Deponie-Schließzeiten nicht ausreichen, erfolgt die Fertigstellung am darauffolgenden Werktag oder nach neuer Terminabsprache, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Mitwirkung des Kunden & Nachbarschaftsrecht
Der Kunde gewährleistet den freien Zugang zum Arbeitsgelände.
Nachbarschaftsstreitigkeiten: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die rechtliche Erlaubnis für Arbeiten an Grenzhecken oder auf Nachbargrundstücken einzuholen. Der Heckenspezi übernimmt keinerlei Haftung für Ansprüche Dritter oder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Forderungen frei, die aus Streitigkeiten über Grenzabstände, Eigentumsverhältnisse oder die Art der Ausführung durch Nachbarn entstehen.
Der Kunde muss vor Arbeitsbeginn auf versteckte Leitungen (Strom, Wasser, Bewässerung) hinweisen. Für Schäden an nicht markierten Objekten wird keine Haftung übernommen.
Abnahme & Reklamation
Mit der Bezahlung vor Ort gilt die Leistung als abgenommen und mängelfrei akzeptiert.
Nachträgliche Reklamationen bezüglich der Schnittform oder der Arbeitsmenge sind ausgeschlossen.
Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen (Anwuchsgarantie) wird nicht übernommen.
Widerrufsrecht & Wertersatz
Privatkunden steht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Verlangt der Kunde den Beginn der Arbeiten vor Ablauf dieser Frist, erlischt das Widerrufsrecht vollständig mit der Fertigstellung der Leistung.
Bei einem Widerruf während der laufenden Arbeiten wird der bis dahin erbrachte Aufwand (Arbeitszeit, Anfahrt, Entsorgungskosten) als Wertersatz in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aurich.
Stand: Januar 2026
